Seniorenvertretungen - dieser Begriff wird hier als Oberbegriff
für Seniorenräte, Seniorenbeiräte usw. verwendet
- erleben in den vergangenen Jahren einen erheblichen Zuwachs. Wurden
1986 deutschlandweit erst 147 Seniorenvertretungen gezählt,
waren es 1996 bereits 735. Die letzte Erhebung der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Landesseniorenvertretungen (BAG LSV) aus dem Jahre 2004 kommt
bereits auf über 1.000 Seniorenvertretungen.
Seniorenvertretungen arbeiten im vorparlamentarischen Raum als
Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und älteren
Menschen auf kommunaler Ebene sowie auf der Landes- und Bundesebene.
Sie ermöglichen und sichern vor diesem Hintergrund die Teilhabe
älterer Menschen. Sie stellen daher eine besonders wichtige
Form des bürgerlichen Engagements dar.
Auf kommunaler Ebene sind Seniorenvertretungen selbstorganisierte,
freiwillige Einrichtungen; ihre Existenz ist nicht gesetzlich verankert.
Sie bilden sich durch demokratische Verfahren (Wahl und Delegation)
und haben das Ziel, die politische Teilhabe älterer und alter Menschen
zu stärken. Die kommunalen Seniorenvertretungen sind in den Landesseniorenvertretungen
zusammengeschlossen und diese wiederum bilden die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Landesseniorenvertretungen e.V.
Daraus wird die Organisationsstruktur
von Seniorenvertretungen deutlich: Von der kommunalen Ebene werden
über die Länderebene bis zur Bundesebene politische Prozesse
organisiert, transportiert und politische Teilhabe angestrebt. Gleichzeitig
findet ein Rückfluss statt, d.H. von der Bundesebene können
über die Länderebene politische Prozesse mit Hilfe von
Seniorenvertretungen auf die kommunale Ebene gebracht werden.
Ziel der Seniorenvertretungen ist die Interessenvertretung älterer
Menschen gegenüber und zusammen mit staatlichen Institutionen,
politischen Parteien und der Öffentlichkeit. Damit bieten sie
Chancen und Möglichkeiten zur Verwirklichung der Teilhabe (Partizipation)
älterer Menschen am politischen Geschehen auch außerhalb
der Parteien. Die gesellschaftlichen Bedingungen für ältere
Menschen sollen mitgestaltet werden; ihr Einfluss auf politische
Entscheidungen, die ihre Lebenssituation betreffen, soll gestärkt
werden.
Seniorenvertretungen haben wichtige Funktionen als Partner der
Politik:
- Bündlungsfunktion, d. h. SV bündeln Interessen
und Forderungen älterer Menschen auf kommunaler Ebene,
- Mittlerfunktion, d. h. SV vermitteln Interessen
und Forderungen älterer Menschen, an Politik und Verwaltung und
Öffentlichkeit,
- Beobachterfunktion, d. h. SV beobachten ob
und wie sich die Einhaltung der Rechte und Würde älterer Menschen
gestaltet,
- Beraterfunktion, d. h. SV beraten Politik und
Verwaltung aus der Perspektive der Lebenswelt älterer Menschen.
Aufgaben
- Kooperation mit allen altenpolitisch relevanten Akteuren
- Vermittlung von Informationen an Politik, Verwaltung und altenpolitische Akteure
- Öffentlichkeitsarbeit für ältere Menschen und das Alter
Themen
Zu den zentralen Themen gehören:
- Gesundheit
- Pflege
- Altersversorgung
- Altersbildung
- Altersdiskriminierung
- Umsetzung internationalen und EU-Rechts auf nationaler Ebene
Quellen:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen - BAG LSV - e.V.: Wer wir sind und was wir wollen (Febr. 2007)
Politische Partizipation älterer Menschen am Beispiel der Landesseniorenvertretung
Nordrhein-Westfalen e. V.; Festschrift
|